Maskenpflicht in Deutschland – Regeln aller Bundesländer im Überblick

Im Rahmen der Corona-Pandemie haben sich Bund und Länder dazu entschieden, das Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Bereichen zur Pflicht zu machen. Somit ersetzen medizinische OP Masken und FFP2 Masken die von vielen Menschen bevorzugten Stoffmasken. Diese Maskenpflicht soll dazu dienen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, denn die medizinischen Masken bieten einen höheren Schutz als herkömmliche Alltagsmasken. Von Bundesland zu Bundesland kann es aber zu Abweichungen hinsichtlich der genauen Verordnungen kommen. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern und sichern Sie sich unsere medizinischen Schutzmasken!

Inhaltsverzeichnis

Welche Schutzmasken dürfen während der medizinischen Maskenpflicht getragen werden?

Nicht zwangsweise alle OP Masken, die als solche bezeichnet werden, sind zulässig während der verschärften Corona-Mundschutzpflicht in Deutschland. Bevor Sie Masken kaufen, um die aktuellen Regelungen zu erfüllen, ist es wichtig zu prüfen, ob die Masken den vorgeschriebenen Normen entsprechen. Diese Masken gelten als medizinische Masken und bieten einen erhöhten Schutz vor dem Coronavirus:

Die Regelungen der einzelnen Bundesländer

Um Menschen in belebten Bereichen vor Corona zu schützen, wo der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann, gilt die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Deutschlandweit besteht die Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Für einzelne Maßnahmen und die Umsetzung der Pflicht sind die Bundesländer selbst zuständig. Dazu zählt auch die Entscheidung darüber, ob eine Maskenpflicht in Schulen gilt.

Maskenpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt die medizinische Mundschutzpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), zu dem Busse und Bahn gehören, inklusive deren Haltestellen. Auch im Fernverkehr, in Taxen, Passagierflugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen, Seilbahnen, Arztpraxen, Therapiepraxen, religiösen Einrichtungen, Arbeitsstätten und Betriebsstätten gilt die Pflicht, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet werden kann. Zudem besteht als Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern die Pflicht, eine FFP2 Maske zu tragen. Für Kinder ab 5 Jahren gilt ebenfalls eine Maskenpflicht, allerdings ist das Tragen einer Alltagsmaske für Kinder ausreichend. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt für alle Personen ab 14 Jahren. Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet werden

Maskenpflicht in Bayern

Unter der Regierung von Ministerpräsident Markus Söder war Bayern das erste Bundesland, das eine FFP2 Pflicht im öffentlichen Raum eingeführt hat. Medizinische OP Masken sind in Bayern nicht ausreichend. Die FFP2 Mundschutzpflicht gilt im Einzelhandel inklusive Parkflächen, Click & Collect und bei Essen to go Bestellungen, im ÖPNV inklusive Haltestellen, in Bibliotheken, auf Wochenmärkten, in Arzt- und Therapiepraxen, Pflegeheimen, Krankenhäusern und religiösen Einrichtungen. Die medizinische Mundschutzpflicht gilt in Bayern für Personen ab 15 Jahren. Kinder ab 6 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch hier droht ein Bußgeld von 250 Euro bei Nichteinhaltung der Verordnung.

Maskenpflicht in Berlin

Vorgeschrieben ist das Tragen medizinischer Masken im ÖPNV inklusive Bahnhöfen, im Fernverkehr, an Flughäfen, auf Fähren, in Geschäften, Arzt- und Therapiepraxen, Pflegeheimen, Krankenhäusern und religiösen Einrichtungen.

Zudem besteht eine Maskenpflicht im Auto. Ausnahmen für die Maskenpflicht im Auto gibt es für die fahrende Personen, sowie Ehe- oder Lebenspartner und Angehörige des Haushalts.  

Auf dem gesamten Schulgelände, in Büros, Verwaltungsgebäuden Aufzügen, Versammlungen, auf Wochenmärkten und in bestimmten öffentlichen Bereichen muss lediglich eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Die Regelungen gelten für alle Menschen ab 6 Jahren.

Maskenpflicht in Brandenburg

Im Bundesland Brandenburg müssen medizinische Masken im Einzelhandel, ÖPNV inklusive Haltestellen, Fernverkehr, in Arzt- und Therapiepraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, religiösen Einrichtungen, Aufzügen, Büro- und Verwaltungsgebäuden und bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten gilt die Pflicht, allerdings mit der Ausnahme des Arbeitsplatzes. Die Regelungen gelten für alle Personen ab 6 Jahren.

Maskenpflicht in Bremen

Die medizinische Maskenpflicht besteht in Geschäften inklusive Parkflächen, im ÖPNV inklusive Haltstellen, Fernverkehr, Bahnhöfen, Flughäfen und Fähren, in Behörden, Betrieben, Schulen und auf Wochenmärkten. Außerdem müssen die Masken mit erhöhtem Schutz auf dem Bahnhofsvorplatz und in bestimmten Fußgängerzonen getragen werden. Die Maskenpflicht in Bremen gilt für alle Menschen ab 15 Jahren. Kinder müssen ab dem 6. Jahr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von 50 Euro anfallen.

Maskenpflicht in Hamburg

In Hamburg gilt die Maskenpflicht in Geschäften, im ÖPNV, bei Flügen, in Taxen, öffentlichen Gebäuden, Gottesdiensten, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, bei Gesundheitsbehandlungen und im Arbeitszusammenhang.

An die Pflicht müssen sich alle Personen ab 15 Jahren halten. Kinder können wie bisher Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. In Hamburg drohen bei Vergehen gegen die Regelungen sogar Bußgelder in Höhe von 500 Euro.

Maskenpflicht in Hessen

Das Tragen von medizinischen Masken in Hessen ist im Einzelhandel, ÖPNV inklusive Haltstellen, Fernverkehr, in Flugzeugen, Fähren, Bankfilialen, Postfilialen, Tankstellen, Wäschereien, Gottesdiensten, überdachten Straßen, auf Wochenmärkten und bei Trauerfeierlichkeiten vorgeschrieben. In Pflegeheimen besteht sogar eine FFP2 Maskenpflicht.

Herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen sind in Arzt- und Therapiepraxen, Krankenhäusern, auf belebten Plätzen und Straßen, sowie überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ausreichend. Auch in Arbeits-, Betriebstätten und Verwaltungsgebäuden können Alltagsmasken weiterhin getragen werden. An die Maskenpflicht haben sich in Hessen alle Menschen ab 6 Jahren zu halten.

Maskenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Pflicht sind hier die medizinischen Masken im ÖPNV inklusive Haltestellen, Fernverkehr, Einzelhandel, in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben mit Kundenverkehr und in religiösen Einrichtungen. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hospizen ist das Tragen von FFP2 Masken Pflicht. In Bibliotheken, Arztpraxen und an Orten, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, reicht eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Maskenpflicht in Mecklenburg-Vorpommern gilt für alle – mit der Ausnahme von Kindern, die noch nicht schulpflichtig sind.

Maskenpflicht in Niedersachsen

Die medizinische Mundschutzpflicht in Niedersachsen gilt für Geschäfte, den ÖPNV inklusive Haltestellen, Fernverkehr, Bahnhöfe, Taxen, Arztpraxen, Therapiepraxen, Krankenhäuser, Pflegeheime, religiöse Einrichtungen, auf Wochenmärkten und dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Pflicht gilt für Personen ab 15 Jahren. Kinder müssen ab 6 Jahren eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen

In NRW gilt die Maskenpflicht in Geschäften, Bus und Bahn, sonstigem Nahverkehr inklusive Haltestellen, im Fernverkehr und in Arzt- und Therapiepraxen. Herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen sind auf Wochenmärkten, Spielplätzen, Parkplätzen, bei körpernahen Dienstleistungen, in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum, sowie in Kitas und Schulen ausreichend. Alle Menschen ab 14 Jahren müssen sich an die Mundschutzpflicht in NRW halten.  

Maskenpflicht in Rheinland-Pfalz

Das Bundesland Rheinland-Pfalz schreibt das Tragen von medizinischen Masken im Einzelhandel, ÖPNV inklusive Haltestellen, Fernverkehr, in Krankenhäusern, Arzt- und Therapiepraxen, Verwaltungsgebäuden, Bankfilialen, Tankstellen, Apotheken, religiösen Einrichtungen, sowie auf Parkplätzen und Wochenmärkten vor. Für Pflegekräfte und Besucher in Pflege- und Altenheimen gilt eine FFP2 Pflicht. Die Regelungen sind von allen Personen ab dem 6. Lebensjahr zu beachten. Vergehen werden mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet

Maskenpflicht im Saarland

Im Saarland ist das Tragen von medizinischen Masken Pflicht in Geschäften, im ÖPNV inklusive Haltestellen, in Taxen, Flughäfen, Gottesdiensten, Arztpraxen, Krankenhäusern, in der ambulanten Pflege, auf Messen und Märkten, sowie in Arbeits- und Betriebsstätten (außer am Arbeitsplatz). Die Maskenpflicht gilt für alle Menschen ab 6 Jahren.

Maskenpflicht in Sachsen

Die Maskenpflicht in Sachsen gilt im Einzelhandel inklusive Parkplätzen, in Bus, Bahn und sonstigem Nahverkehr, in Arztpraxen, religiösen Einrichtungen, Arbeits- und Betriebsstätten, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Für Beschäftigte im ambulanten Pflegedienst, Besucher von Pflegeeinrichtungen sowie Personal und Besucher in Justizvollzugsanstalten und Flüchtlingsunterkünften ist das Tragen von FFP2 Masken Pflicht. Die Regelungen gelten für Menschen ab 6 Jahren.

Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt schreibt das Tragen von medizinischen Masken im Einzelhandel, ÖPNV, in Apotheken, Tankstellen, Einkaufszentren, auf Wochenmärkten und bei körpernahen Dienstleistungen vor. Ebenfalls sind medizinische Masken in Pflegeheimen vorgeschrieben, dort bekommen Besucher diese aber von der Einrichtung gestellt. Für Gottesdienste ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen Pflicht. Alle Personen ab 6 Jahren sind an die Maskenpflicht in Sachsen-Anhalt gebunden.

Maskenpflicht in Schleswig-Holstein

Medizinische Masken werden vorgeschrieben für Bus, Bahn und weiteren Nahverkehr, an Bahnhöfen, in Fußgängerzonen, Gottesdiensten, Versammlungen und im Einzelhandel. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten, außer am Arbeitsplatz, gilt die Maskenpflicht in Schleswig-Holstein. Zudem ist das Tragen von FFP2 Masken Pflicht für Personal in Alten-, Behinderten- und Pflegeheimen, das in direktem Kontakt mit den Bewohnern steht. Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab 6 Jahren.

Maskenpflicht in Thüringen

In Thüringen ist die medizinische Maskenpflicht vorgeschrieben für Geschäfte, den ÖPNV inklusive Haltestellen, Fernverkehr, Arzt- und Therapiepraxen und religiöse Einrichtungen. FFP2 Masken sind Pflicht für Mitarbeitende und Besuchende in Behinderten- und Pflegeheimen sowie für ambulante Pflegedienste. Gültig sind die Regeln für Menschen ab 15 Jahren. Kinder ab 6 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

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